Bußgeldkatalog
Abbiegen
| Tatbestand |
DM |
Punkte |
Fahrverbot / Monat(e) |
|
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen
gefährdet
|
80
|
2
|
|
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere
Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet
|
80
|
2
|
Abstand
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
| Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter
weniger als |
DM |
Punkte |
Fahrverbot / Monat(e) |
| 5 / 10 des halben Tachowertes |
80 |
1 |
| 4 / 10 des halben Tachowertes |
100 |
2 |
| 3 / 10 des halben Tachowertes |
150 |
3 |
| 2 / 10 des halben Tachowertes |
200 |
4 |
1 * |
| 1 / 10 des halben Tachowertes |
250 |
4 |
1 * |
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
| Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter
weniger als |
DM |
Punkte |
Fahrverbot / Monat(e) |
| 5 / 10 des halben Tachowertes |
100 |
2 |
| 4 / 10 des halben Tachowertes |
150 |
3 |
| 3 / 10 des halben Tachowertes |
200 |
4 |
| 2 / 10 des halben Tachowertes |
250 |
4 |
1 |
| 1 / 10 des halben Tachowertes |
300 |
4 |
1 |
* soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h
beträgt
Alkohol
| Tatbestand |
DM |
Punkte |
Fahrverbot / Monat(e) |
| Zuwiderhandlung gegen �24 StVG 0,8-Promille-Grenze |
| Kraftfahrzeug geführt mit einer Blutalkoholkonzentration von
0,8 Promille oder mehr oder einer Alkoholmenge im Körper, die zu
einer solchen Blutalkoholkonzentration geführt hat |
500 |
4 |
1 |
| bei Eintragung von bereits einer Entscheidung im
Verkehrszentralregister |
1000 |
4 |
3 |
| bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen im
Verkehrszentralregister |
1500 |
4 |
3 |
| Tatbestand |
Punkte |
Freiheitsstrafe / Geldstrafe / Fahrverbot |
| Zuwiderhandlung gegen �316 StGB |
| Trunkenheit im Verkehr (� 316 StGB), soweit nicht
Verkehrsgefährdung |
7 |
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, Entziehung der Fahrerlaubnis
|
Autobahn
| Tatbestand |
DM |
Punkte |
Fahrverbot / Monat(e) |
| Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gewendet,
rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren |
| - in einer Ein- oder Ausfahrt |
100 |
4 |
| - auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen |
200 |
4 |
| - auf durchgehender Fahrbahn |
300 |
4 |
| Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens
benutzt |
100 |
2 |
| Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt |
80 |
2 |
| Straftat |
Punkte |
Freiheitsstrafe / Geldstrafe / Fahrverbot |
| Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung
oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der
Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen |
7 |
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe,
Entziehung der Fahrerlaubnis |
Fahrzeugmängel
| Tatbestand |
DM |
Punkte |
Fahrverbot / Monat(e) |
| - Kfz oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb
genommen |
100 |
3 |
| - oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen |
150 |
3 |
| - Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Lenkung,
Bremsen, Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen |
100 |
3 |
| - oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen |
150 |
3 |
Fussgänger
| Tatbestand |
DM |
Punkte |
Fahrverbot / Monat(e) |
| An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter
erkennbar benutzen wollte,das Überqueren der Fahrbahn nicht
ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit
herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg
überholt |
100 |
4 |
Geschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem
Personenkraftwagen oder mit einem anderen Kraftfahrzeug mit einem
zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t überschritten :
- bei normalen Witterungsbedingungen
| Überschreitung in km/h |
Geldbuße in DM |
|
Punkte |
|
Fahrverbot in Monaten bei Übertretung |
|
|
innerorts |
außerorts |
innerorts |
außerorts |
innerorts |
außerorts |
| bis 10 km |
30 |
20 |
| 11 - 15 |
50 |
40 |
| 16 - 20 |
75 |
60 |
| 21 - 25 |
100 |
80 |
1 |
1 |
| 26 - 30 |
120 |
100 |
3 |
3 |
| 31 - 40 |
200 |
150 |
3 |
3 |
1 |
| 41 - 50 |
250 |
200 |
4 |
3 |
1 |
1 |
| 51 - 60 |
350 |
300 |
4 |
4 |
1 |
1 |
| über 60 |
450 |
400 |
4 |
4 |
2 |
1 |
- bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen
(zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, wenn nicht eine
geringere Geschwindigkeit geboten ist)
| Überschreitung in km/h |
Geldbuße in DM |
Punkte |
Fahrverbot in Monaten bei Übertretung |
|
|
|
innerorts |
außerorts |
| Bis 30 |
100 |
3 |
| 31 - 40 |
150 |
3 |
| 41 - 50 |
200 |
3 |
1 |
| 51 - 60 |
300 |
3 |
1 |
1 |
| über 60 |
400 |
3 |
1 |
1 |
1) diese Geldbußen, Punkte und Fahrverbote gelten, soweit sich
nach obiger Tabelle keine höheren ergeben.
Sicherheitsgurte / Kindersitze
| Tatbestand |
DM |
| Ungesicherte Mitnahme von Kindern auf Vorder- und Rücksitzen in
Kfz |
40 |
| Nichtanlegen vorgeschriebener Sicherheitsgurte durch Erwachsene auf
Vorder- und Rücksitzen in Pkw |
40 |
Sonstige Verkehrsverstöße
| Tatbestand |
DM |
Punkte |
Fahrverbot / Monat(e) |
| Nicht weit genug rechts gefahren |
| - bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven
oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen
gefährdet |
80 |
2 |
| - auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen
behindert |
80 |
1 |
Überholen
| Tatbestand |
DM |
Punkte |
Fahrverbot / Monat(e) |
| Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen |
80 |
1 |
| Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr
gefährdet |
80 |
2 |
| Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt |
100 |
3 |
| Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß
während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des
Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage |
100 |
3 |
| - und dabei Verkehrszeichen nicht beachtet oder
Fahrbahnstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder
der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt |
150 |
4 |
| - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
250 |
4 |
1 |
| Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel,
Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug |
150 |
4 |
| mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
250 |
4 |
1 |
Umweltschutz
| Tatbestand |
DM |
| Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare
Abgasbelästigungen. |
20 |
| Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges unnötigen
Lärm durch Laufenlassen des Motors |
20 |
| - durch übermäßig lautes Schließen der
Fahrzeugtür |
20 |
| - durch Hochjagen des Motors |
20 |
| - durch unnötig schnelles Beschleunigen beim Anfahren |
20 |
| - durch zu schnelles Fahren in Kurven |
20 |
| Sie belästigten andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit
dem o.a. Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft |
40 |
Unfall
| Straftat / Verhalten nach Unfall |
Punkte |
Freiheitsstrafe / Geldstrafe / Fahrverbot |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort |
7 |
Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Täter weiß oder wissen
kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht
unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender
Sachschaden entstanden ist.
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
|
| Fahrlässige Tötung |
5 |
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe |
| Fahrlässige Körperverletzung |
5 |
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe |
| Unterlassene Hilfeleistung |
5 |
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe |
Verkehrshindernisse
| Tatbestand |
DM |
| Sie beschmutzten bzw. benetzten die o.a. Straße und schafften
dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr gefährden
bzw. erschweren konnte. |
20 |
Vorfahrt / Verkehrszeichen
| Tatbestand |
DM |
Punkte |
Fahrverbot / Monat(e) |
| Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten
gefährdet |
100 |
3 |
| Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrstraße Vorfahrt
auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet |
100 |
3 |
| Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet
oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht in
�19 Abs. 2 StVO überquert |
100 |
3 |
| Stopschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet |
100 |
3 |